Baukindergeld
Seit dem Jahr 2007 gewährt die Stadt Cham beim Verkauf städtischer Grundstücke an Bauwillige im Stadtgebiet ein sog. Baukindergeld für jedes Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es beträgt derzeit 7.500 €.
Das Baukindergeld wird auf den Kaufpreis als Subvention angerechnet. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Cham, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Voraussetzungen
FOLGENDE VORAUSSETZUNGEN MÜSSEN ERFÜLLT SEIN:
- Kauf eines städtischen Grundstücks
- Bau eines selbst genutzten Einfamilienhauses auf dem Grundstück
- Direktverkauf an Privaterwerber
- Familienstruktur muss gegeben sein: Ehepartner, Lebenspartnerschaften oder Alleinerziehende mit eigenem/-n Kind/-ern (Verwandtschaft des Kindes in gerader Linie mit mindestens einem der Antragsteller oder durch Adoption erforderlich)
- Antragsteller*in darf noch kein Baukindergeld der Stadt Cham in Anspruch genommen haben
- Antragsteller*in muss das Wohnhaus mit der Familie auf die Dauer von 5 Jahren ab Bezugsfertigkeit selbst bewohnen (ansonsten kann die Stadt Cham das Baukindergeld zurückfordern)