FAQ zur Grundsteuerreform
Warum erhalte ich einen Grundsteuerbescheid?
Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage des derzeit gültigen Systems der Grundsteuer auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte für verfassungswidrig.
Der neue Bescheid beinhaltet erstmals die Bewertung der Grundsteuer nach der gesetzlich in Bayern vorgeschriebenen neuen Bewertungsmethode zum Stichtag 01.01.2022. Diese Bewertungen führte ausschließlich das Finanzamt durch, welches der Stadt Cham anschließend den entsprechenden Grundsteuermessbetrag übermittelt hat. Auf dessen Grundlage hat die Stadt Cham Ihre zu zahlende Grundsteuer ermittelt.
Die Stadt Cham hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihres Messbetrages. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit des Grundsteuermessbescheids oder an anderen vom Finanzamt ergangenen Bescheiden im Rahmen der Grundsteuererklärung, wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Finanzamt Cham unter Angabe Ihres Aktenzeichens oder erheben Sie unmittelbar gegen den jeweiligen Bescheid des Finanzamtes beim Finanzamt selbst Einspruch.
Welche Hebesätze gelten in der Stadt Cham?
Die Hebesätze der Stadt Cham wurden in der Stadtratssitzung vom 22. Oktober 2024 festgelegt:
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): | 280% |
Grundsteuer B (Grundvermögen): | 210% |
Warum bekomme ich einen Bescheid obwohl das Objekt bereits veräußert wurde?
Die Bewertung durch das Finanzamt erfolgte zum Stichtag 01.01.2022. Zu diesem Zeitpunkt waren Sie Eigentümer und haben die Grundsteuerklärung eingereicht.
Erfolgte in der Zwischenzeit jedoch ein Eigentümerwechsel, hat diesen das Finanzamt noch nicht vollzogen.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an das Finanzamt, die Stadt Cham kann die Daten nicht eigenmächtig ändern.
Warum habe ich bisher keinen Grundsteuerbescheid erhalten?
Mitte Januar 2025 wurden die Grundsteuerbescheide an die Steuerpflichtigen verschickt, welche bereits eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt eingereicht haben.
Haben Sie bisher keinen neuen Grundsteuerbescheid erhalten, haben Sie vermutlich noch keine Grundsteuererklärung beim Finanzamt eingereicht.
Der Messbetrag für Ihr Objekt wird demnächst vom Finanzamt geschätzt. Danach erhalten auch Sie einen Grundsteuerbescheid.
Ein geschätzter Messbescheid entbindet Sie allerdings nicht von einer Abgabe der Grundsteuerklärung. Bitte geben Sie trotzdem unverzüglich eine Grundsteuererklärung ab.
Fragen und Änderungen zu Namen oder Adresse
Falls Sie noch konkrete Fragen oder auch Änderungen zu Adresse oder Namen haben, können Sie sich gerne per Mail an grundsteuer@cham.de wenden.
Bei einer telefonischen Anfrage kann es aufgrund des erhöhten Arbeits-und Telefonaufkommens zu Verzögerungen und Wartezeiten kommen. Bitte beachten Sie die Telefonzeiten von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Zahlungen der Grundsteuer an die Stadt Cham
Bestehende SEPA-Lastschriftmandate bleiben bestehen.
Sollten Sie einen bestehenden Dauerauftrag bei Ihrer Bank für die Überweisung der Grundsteuer eingerichtet haben, müssen Sie die Änderung des Betrags Ihrer Bank eigenständig mitteilen.