Pressemitteilung- Bayerisches Landespflegegeld
Der Landkreis Cham möchte Bürgerinnen und Bürger auf die Möglichkeit der Antragstellung auf Landespflegegeld hinweisen. Wer im Jahr 2024 pflegebedürftig geworden ist und mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft wurde, kann Landespflegegeld beantragen. Seit 2018 können Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, einmal jährlich das Landespflegegeld vom Freistaat erhalten.
Für das laufende Pflegegeldjahr (1. Oktober 2023 bis 30. September 2024) kann der Erstantrag auf Landespflegegeld noch bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden.
Das entsprechende Antragsformular und weitere Informationen gibt es im Landratsamt Cham bei der Bürgerservicestelle oder im Internet unter https://www.lfp.bayern.de/landespflegegeld/
Gerne sendet die Seniorenkontaktstelle auch einen Antrag zu (Tel. 09971 78-291).
Zusammen mit dem unterschriebenen Antrag muss eine Kopie des gültigen Personalausweises, alternativ eine Meldebescheinigung der Gemeinde sowie eine Kopie des Pflegegrad-Bescheides der Pflegekasse (nicht das MD Bayern-Gutachten) beim Bayrischen Landesamt für Pflege – Landespflegegeld, Postfach 1365, 92203 Amberg, eingereicht werden.
Wer bereits in den Vorjahren einen Antrag gestellt hat, braucht keinen neuen Antrag zu stellen. Der Erstantrag wirkt für die folgenden Pflegegeldjahre fort, solange er nicht zurückgenommen wird.
Zur Fristwahrung müssen Sie den Antrag auch unvollständig bis zum 31.12. beim Bayerischen Landesamt für Pflege einreichen (ausschlaggebend für die Fristwahrung ist der Eingang beim Landesamt). Sofern Sie Ihren Pflegegradbescheid nicht mehr haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse/Pflegeversicherung. Es genügt, wenn Ihnen Ihre Pflegekasse/ Pflegeversicherung eine Bestätigung über Ihren aktuellen Pflegegrad zusendet.
Pressemitteilung: Landratsamt Cham, Seniorenkontaktstelle