Erstattung von Entwässerungsgebühren für Gartenbewässerung
Falls Sie Wasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz auch für die Bewässerung Ihres Gartens beziehen (müssen), können gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Cham Abwassergebühren erstattet werden. Auf Antrag können bestimmte Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, von der zur Berechnung der Abwassergebühren bedeutsamen Abwassermenge abgezogen werden. Zum Nachweis dieser im Garten verbrauchten Wassermenge ist erforderlich, dass Sie an der entsprechenden (Garten-) Wasserleitung einen verplombten, fest installierten und geeichten Gartenwasserzähler als Nebenstellenzähler befestigen und die auf dem Grundstück verbrauchte Gartenwassermenge der Stadt Cham fristgerecht melden.
Alle Informationen zur Erstattung von Abwassergebühren für Gartenwasser finden Sie in folgendem Merkblatt:
Merkblatt zur Erstattung von Abwassergebühren bei Gartenbewässerung
Für der Beantragung der Erstattung können Sie folgendes Formular benutzen:
Antrag auf Erstattung von Abwassergebühren bei Gartenbewässerung
Weiteres Informationsmaterial finden Sie hier:
Info-Blatt zur Eichung von Messgeräten
Entwässerungssatzung (Gebühren)