Förderprogramm für Balkonkraftwerke
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 beschlossen, dass die Stadt Cham ein Förderprogramm für sogenannte steckbaren Stromerzeugungsgerät (auch genannt Balkonkraftwerk, Mini-PV, Balkon-PV) auf den Weg bringen wird.
Die entsprechenden Förderrichtlinien sind am 01.04.2023 in Kraft getreten. Förderfähig ist ab diesem Zeitpunkt die Anschaffung eines solchen Balkonkraftwerkes, wenn die Voraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllt sind.
Wenn Sie die Förderung gerne beantragen möchten, bitten wir Sie, vorab die Richtlinie sorgfältig durchzulesen und zu prüfen, ob eine Förderung für Sie in Frage kommt. Aus der Förderrichtlinie ist ersichtlich, wer gefördert werden kann, was gefördert werden kann, wie hoch die Förderbeträge sind und wie sie sich zusammensetzen und vor allem welche Unterlagen dem Förderantrag beigefügt werden müssen.
Das Wichtigste vorweg: Die Förderung kann erst nach Kauf, Montage und Anmeldung beantragt werden. Und: Der Förderantrag gilt erst dann als vollständig eingegangen, wenn alle geforderten Unterlagen eingereicht sind. Das ist wichtig, da über die vorliegenden Anträge in der Reihenfolge des vollständigen Antragseinganges entschieden wird und die Fördermittel – zumindest vorerst – begrenzt sind.
Förderrichtlinie und Antragsformular
Zusätzliche Informationen
- Formular zur Anmeldung des Balkonkraftwerks bei der Stadtwerke Cham GmbH
- Formular zur Anmeldung des Balkonkraftwerks bei Bayernwerk
- Marktstammdatenregister (MaStR)
- Anmeldung Marktstammdatenregister MaStR - Tutorial der Bundesnetzagentur
Bei allen weiteren Fragen zu den Förderrichtlinien hilft Ihnen die Stadtkämmerei weiter (E-Mail: finanzverwaltung@cham.de oder Tel. 09971 8579-164, -116 oder -115).