Niederschlagswasser
In der Stadt Cham werden die Abwassergebühren nicht mehr alleine nach dem Frischwassermaßstab erhoben. Die Abwassergebühren werden gesplittet in eine Schmutzwasser- (Abwasser) und eine Niederschlagswassergebühr.
Der Maßstab für die Erhebung der Schmutzwassergebühr ist die bezogene Frischwassermenge. Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach den bebauten und befestigten Flächen, von denen das Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation abfließt.
Durch die gesplittete Berechnung ergeben sich folgende Vorteile:
- Veranlagung der Gebühren nach dem Verursacherprinzip
- Erhebung von rechtssicheren Abwassergebühren
- Schaffung von Anreizen für umweltverträgliches Handeln im Sinne von direkter Rückführung sauberen Regenwassers in den natürlichen Kreislauf (z.B. durch Entsiegelung von Flächen, Erstellen von Sickeranlagen usw.)
- Schonung der Trinkwasserreserven durch Nutzung des Niederschlagswassers
Um die Höhe der Niederschlagswassergebühr zu berechnen, ist die Ermittlung der versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücksflächen nötig. Diese Erhebung geschieht im Rahmen einer Selbstveranlagung durch den/die Grundstückseigentümer/-in, Erbbauberechtigte/-n, Verwalter/-in o. ä.
Zur Erhebung wird folgendes Formular genutzt:
Niederschlagswasser-Erhebungsbogen (PDF 849 kB)
Für die Bearbeitung sind die Erläuterungen auf folgendem Beiblatt zu beachten:
Niederschlagswasser Erläuterungen zum Erhebungsbogen (PDF 214 kB)