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Kanalgebühren

Nach § 10 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Cham errechnet sich die Kanalgebühr nach der dem Grundstück zugeführten Frischwassermenge. Die Gebühr beträgt zurzeit 1,29 € pro cbm Wasserverbrauch.

Um die Kanalgebühren berechnen zu können, benötigt die Stadt Cham das genauer Anschlussdatum an das städt. Kanalnetz. Diese Meldung erfolgt über den*die Grundstückseigentümer*in und muss separat zur Fertigstellungsanzeige über folgendes Formular erfolgen:

Erhebungsbogen Kanalanschlussdatum (PDF 647 kB)

Liegt das Kanalanschlussdatum im laufenden Kalenderjahr und erfolgt die Meldung des Anschlussdatums in diesem Jahr, erfolgt die Berechnung durch die Stadtwerke Cham bzw. den Wasserzweckverband in unserem Auftrag. Die Abrechnung ist dann auf der Jahresrechnung der Wassergebühren zu finden.

Liegt die Anschlussdatum weiter zurück, werden die Abwassergebühren nacherhoben. Dies erfolgt über die Stadt Cham rückwirkend.

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