Anmeldung einer Wohnung
Wenn Sie eine Wohnung in Cham beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Wir empfehlen Ihnen hierzu einen persönlichen Besuch, da wir Ihre Unterschrift im Original benötigen und Ihren Personalausweis sofort auf Ihre neue Chamer Adresse ändern.
Bei Familien (Ehegatten und Familienangehörige) mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen die Anmeldung vornimmt. Dieser muss jedoch alle Ausweisdokumente von den Personen die umziehen mit sich führen. Bei Kindern die noch kein Ausweisdokument besitzen, legen Sie uns bitte eine Geburtsurkunde vor.
Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen von ihrem gesetzlichen Vertreter angemeldet werden.
Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht, bei denen künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben, ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigten einzuholen.
Personen ab dem 16. Lebensjahr müssen Ihre Anmeldung selbst vornehmen.
Durch das neue Bundesmeldegesetz wird auch die Mitwirkung des Wohnungsgebers eingeführt: mit der Wohnungsgeberbestätigung bestätigt der Wohnungsgeber zukünftig den Einzug in eine Wohnung.
Er unterliegt damit bei Meldevorgängen gem. § 19 BMG der Mitwirkungspflicht. Mit dieser neuen Regelung sollen Scheinanmeldungen verhindert werden.
Im Zusammenhang mit der An- bzw. Ummeldung eines Wohnsitzes hat die meldepflichtige Person dann u.a. die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung der Meldebehörde vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht hierfür nicht aus.
Für den Fall, dass die meldepflichtige Person in ihr Eigenheim einzieht, ist bei der Meldung im Bürgeramt eine Selbsterklärung abzugeben.
Sofern Sie noch weitere Wohnungen unterhalten, so vergessen Sie bitte nicht, uns auch hierzu die entsprechenden Angaben mitzuteilen.
Zuzug aus dem Ausland:
Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, ist eine Anmeldung erst nach 3 Monaten erforderlich, wenn Sie sich vorher schon anmelden möchten benötigen wir ein von Ihnen unterschriebenes Formular für eine freiwillige Anmeldung. Wenn Ehepaare oder Familien aus dem Ausland zuziehen benötigen wir eine Eheurkunde und Geburtsurkunden der Kinder. Sollten dies keine internationalen Urkunden sein, so lassen Sie diese Urkunden bitte von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer übersetzen.
Von EU-Bürgern benötigen wir zusätzlich noch eine Aufenthaltsanzeige.
Bei Rückfragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt.