Hilfsnavigation

Markttreiben auf dem Chamer Marktplatz
Sprache

Pflanzen rechtzeitig zurückschneiden

Die Stadtverwaltung Cham ruft die Grundstückseigentümer dazu auf, darauf zu achten, dass keine Anpflanzungen von ihren Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen.

Hecken, Bäume und Sträucher sind soweit zurückzuschneiden, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können. 

Beim Rückschnitt entlang öffentlicher Verkehrsflächen muss der Luftraum über den Fahrbahnen mindestens bis 4,50 Meter, über Geh- und Radwegen mindestens 2,50 Meter Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden, das sogenannte Lichtraumprofil.

Gleichzeitig sind Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenleuchten und Verkehrszeichen soweit zuzuschneiden, dass die Leuchten in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht behindert werden und die Verkehrszeichen problemlos aus mehreren Metern Entfernung gesehen werden können.

Falls erforderlich, sollten die entsprechenden Unterhaltungsarbeiten erledigt oder in Auftrag gegeben werden. 

weitere Informationen