Quellen außerhalb des Stadtarchivs
Bischöfliches Zentralarchiv in Regensburg
Pfarreien im näheren Umkreis
Standesamt Cham (Rathaus)
Als am 1. Januar 1876 das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstands und der Eheschließung in Kraft trat, nahmen die Standesämter in Deutschland ihre Arbeit auf. Sie führen im Wesentlichen die Geburts-, Heirats- und Sterberegister.
Auskünfte werden dem Familienforscher in der Regel dann erteilt, wenn eine Verwandtschaft zur gesuchten Person besteht. Welche Angaben benötigt werden und wie hoch die Kosten sind, teilt das Standesamt mit.
Seit dem 1. Januar 2009 bringt das Personenstandsrechtsreformgesetzes verschiedene Änderungen mit sich. Dazu zählt die Abgabe von Unterlagen an das zuständige Stadtarchiv.
Für die Geburtsregister legte man eine Laufzeit von 110 Jahren fest. Das bedeutet, dass seit 2009 theoretisch die Jahre 1876 bis 1898 von den Archivaren übernommen werden können.
- Bei den Eheregistern liegt die Schwelle bei 80 Jahren, womit die Eintragungen aus der Zeit von 1876 bis 1928 betroffen sind.
- 30 Jahre möchte man schließlich die Sterberegister weiterführen, während bei den älteren Aufzeichnungen, 1876 bis 1978, eine Abgabe ans Archiv möglich ist.
- Weitere Jahrgänge werden in Zukunft folgen. Bände, die sowohl Archivgut als auch standesamtliches Material enthalten verbleiben beim Standesamt, bis auch die Schutzfristen für die letzten Eintragungen abgelaufen sind.
- Im Standesamt Cham werden auch die Register der mittlerweile aufgelösten Ämter (Altenmarkt, Chammünster, Windischbergerdorf und so weiter) verwahrt. Nicht jede Gemeinde hatte ihr eigenes Standesamt. Teilweise richtete man kombinierte Standesamtsbezirke ein, die sich aus mehreren Gemeinden zusammensetzten. Zum Standesamt Thierlstein gehörte zum Beispiel zeitweise Obertraubenbach.