Mit 13.12.2023 wurde das Sanierungsgebiet für den Bereich „Altort Chammünster“ rechtskräftig festgesetzt.

Derzeit werden die Sanierungsvermerke bei den betroffenen Grundstücken in Abt. II des Grundbuchs eingetragen und die Eigentümer vom Grundbuchamt darüber informiert. Die Eintragung dazu lautet: „Sanierungsverfahren wird durchgeführt“. Das heißt, das Gebiet soll saniert werden, um Missstände zu beseitigen und das Gebiet attraktiver zu machen.

Diese Eintragung hat zugleich eine Informations- und Sicherungsfunktion. U. a. ist für die Schließung eines Kaufvertrages, der Eintragung einer Baulast oder für eine Grundstücksteilung eine Genehmigung der Stadt notwendig. In der Regel steht den Genehmigungen aber nichts im Weg.

Der Sanierungsvermerk bringt vorwiegend positive Aspekte mit sich. Beispielsweise können Eigentümer in Sanierungsgebieten eventuell öffentliche Zuschüsse in Anspruch nehmen. Daneben gibt es gegebenenfalls die Möglichkeit, die Herstellungskosten im Falle einer Modernisierung oder Instandsetzung nach § 7h Einkommensteuergesetz großzügig abzuschreiben.

Das Sanierungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt, d. h. es werden nach Abschluss der Sanierung keine Ausgleichsbeträge für Bodenwerterhöhungen von den Grundstückseigentümern erhoben. Die Grundbucheinträge werden nach Sanierungsende automatisch wieder gelöscht.